Hinweise nach BattG und ElektroG

1. Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme nur  die Batterien/Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten Batterien/Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG
Zechstraße 1-7
82069 Hohenschäftlarn
Deutschland

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.

Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register "EAR" (https://www.stiftung-ear.de/de)

Batterieverordnung

2. Hinweise nach ElektroG

2.1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2.2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

2.3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

2.4. Information über die Abwicklung der Rückgabe von Altgeräten

Nach dem Kauf eines Neugeräts übernehmen wir für Sie die kostenlose Rücknahme Ihres Altgeräts, das hinsichtlich Art und Funktion dem bestellten Neugerät entsprechen sollte (zum Beispiel Rückgabe eines Rollladenmotors nach Kauf eines neuen Motors). Ferner übernehmen wir für Sie kostenlos die fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung des Altgeräts entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Hierzu beachten Sie bitte nachfolgende Informationen

1. Bitte füllen Sie das Altgerät-Rücknahmeformular aus und legen es der Sendung bei.

2. Zur Rücknahme Ihres Artikels kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice möglichst zeitnah nach Ihrem Kauf unter +49 (0) 8178 / 932 932 (zum Ortstarif). Bitte halten Sie dazu Ihre Bestellnummer (beginnend mit SO[xxx]) bereit.

3. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail ein kostenloses Rücksendelabel.

4. Bitte kleben Sie das Label auf Ihr Paket und geben es in einem Paketshop oder dem nächsten Zusteller des zuständigen Versanddienstleisters ab. Lassen Sie sich die Paketabgabe unbedingt quittieren.

Rückgabe von nicht paketfähiger Ware (Lieferung per Spedition)

Ihr Altgerät misst mehr als 2,60 m oder ist schwerer als 50 kg? In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:

1. Bitte füllen Sie das Altgerät-Rücknahmeformular aus und legen es der Sendung bei.

2. Zur Rücknahme Ihres Artikels kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice möglichst zeitnah nach Ihrem Kauf unter +49 (0) 8178 / 932 932 (zum Ortstarif). Bitte halten Sie dazu Ihre Bestellnummer (beginnend mit SO[xxx]) bereit.

3. Der Kundenservice nimmt Ihren Auftrag entgegen und leitet diesen an die zuständige Spedition weiter.

4. Die beauftragte Spedition meldet sich für einen Termin bei Ihnen unter der angegebenen Rufnummer und holt die Sendung ab.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Altgerät bei der Übergabe an den Spediteur oder den Versanddienstleister korrekt verpackt ist. Sollten Sie keine passende Verpackung zur Hand haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Lieferung Ihres Neugeräts abzuwarten und das Verpackungsmaterial anschließend für den Versand des Altgeräts zu verwenden.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir für Schäden, die aus einer nicht sachgemäßen Verpackung oder dem Versand von nicht rückgabeberechtigten Altgeräten entstehen, nicht haften.

3. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

durchgestrichene Mülltonne

5. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

6. Hinweis zur Abfallvermeidung:

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/