Garantiebedingungen

Die Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG, Zechstraße 1-7, 82069 Hohenschäftlarn, gewährt Ihnen als Verbraucher beim Kauf bestimmter Produkte in der Bundesrepublik Deutschland 2 - 10 Jahre (Die produktspezifische Garantiezeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung), beginnend mit dem Rechnungsdatum, Garantie. Unberührt davon bestehen bei einem Mangel der Ware Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, also die Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie der Schadensersatz (§ 437 BGB). Die Inanspruchnahme Ihrer gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich und wird durch die vorliegende, zusätzliche, Garantie nicht eingeschränkt.

Die Garantie umfasst dabei ausschließlich solche Sachmängel, die auf Fehler des Materials oder in der Produktion zurückzuführen sind.

Im Falle eines Garantieanspruchs reichen Sie diesen bitte über unser Retourenportal www.jalousiescout.de/retoure ein. Teilen Sie uns bitte mit, welcher Mangel oder Fehler vorliegt und wann dieser Auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Wir werden das Produkt im Falle des Vorliegens eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder reparieren oder, sollte dies nicht möglich sein, Ersatz liefern.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung des Produkts zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß eines Produkts nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.

Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir die Reparatur oder den Austausch vornehmen, beginnt die Garantiezeit ab dem Moment des Erhalts der reparierten oder ersatzgelieferten Ware nicht neu zu laufen. Die Garantiezeit endet also, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ablauf der 2-10 Jahre, gerechnet ab Rechnungsdatum.

Falls kein Garantiefall vorliegt oder eine einwandfreie Funktionstüchtigkeit durch unsere Techniker nachgewiesen wurde behalten wir uns vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und solange Sie sich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht -gesetzliche Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jahren- berufen können. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und Sie bei der im Rahmen ihrer Möglichkeiten gebotenen Überprüfung hätten feststellen können, dass Sie selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich sind.

Garantiebedingungen je Hersteller

RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH gibt 2 - 5 Jahre Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Einbauanleitung montiert wurden. Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler.

Ausgenommen von der Garantie sind:

• Fehlerhafter Einbau oder Installation
• Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
• Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
• Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
• Reparaturen und Abänderungen von dritten, nichtautorisierten Stellen
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
• Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
• Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen

Innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel beseitigt RADEMACHER kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

Die Vestamatic GmbH gewährt 24 Monate für Neugeräte, die entsprechend der Montageanleitung montiert wurden. Die Garantie erstreckt sich auf alle Konstruktions-, Material- und Fabrikationsfehler. Nicht unter die Garantie fallen Fehler und Mängel die auf:

• fehlerhaften Einbau oder fehlerhafte Installation
• Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitung
• unsachgemäße Bedienung und Beanspruchung
• Äußere Einwirkung wie Stöße, Schläge oder Witterung
• Reparaturen und Änderungen von nicht autorisierten Stellen
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile zurück zuführen sind

Vestamatic beseitigt Mängel am Produkt, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, kostenlos. Dies erfolgt durch Reparatur oder durch Ersatz des Gerätes.

Durch die Ersatzlieferung aus Garantiegründen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein. Es werden keine Ein- und Ausbaukosten übernommen.

Grundsätzlich haftet der Händler innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten für die verkaufte Ware (Batterien für 6 Monate). Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Die Gewährleistung steht dem Käufer gesetzlich gegenüber dem Verkäufer zu und kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers verändert werden. Sie beginnt an dem Tag, an dem das Produkt erworben wird. Chamberlain GmbH garantiert gegenüber dem ersten Käufer, der dieses Produkt im Einzelhandel erworben hat (“Einzelhandelskäufer”), dass es ab dem Datum des Erwerbs frei von jeglichen Materialschäden bzw. Herstellungsfehlern ist (Etwaige längere Garantiezeiten finden Sie in der Produktbeschreibung oder an der Verkaufsverpackung.).

Der Kassenbon gilt als Nachweis für den Kauf! Die vorliegende Garantie beschränkt sich ausschließlich auf Reparatur bzw. Ersatz der Teile dieses Produkts, die als schadhaft befunden werden. Die vorliegende Garantie gilt nicht für Schäden, die aufgrund nicht korrekten Gebrauch entstanden sind einschließlich jedweder Benutzung, die nicht genau den Anleitungen entspricht hinsichtlich Installation, Betrieb und Pflege, sowie der Versäumnisse von erforderlichen Instandhaltungs- oder Justierungsarbeiten, bzw. der Durchführung von nicht ausdrücklich von Chamberlain erlaubten Adaptierungen, Verwendung von Zubehör oder Veränderungen an diesem Produkt. Sie deckt auch nicht die Arbeitskosten für den Ausbau bzw. den Wiedereinbau eines reparierten oder ersetzten Geräts oder dessen Ersatzbatterien.

Die superrollo Hausautomatisierung GmbH gibt 24 Monate Garantie für Neugeräte, die entsprechend der Einbauanleitung montiert wurden. Von der Garantie abgedeckt sind alle Konstruktionsfehler, Materialfehler und Fabrikationsfehler. Ausgenommen von der Garantie sind:

• Fehlerhafter Einbau oder Installation
• Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung
• Unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
• Äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung
• Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht autorisierten Stellen
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile
• Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag)
• Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen

Auftretende Mängel beseitigt die superrollo Hausautomatisierung GmbH innerhalb der Garantiezeit kostenlos entweder durch Reparatur oder durch Ersatz der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines gleichwertigen oder neuen Ersatzgerätes. Durch Ersatzlieferung oder Reparatur aus Garantiegründen tritt keine generelle Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein.

Die DELTA DORE RADEMACHER GmbH, Buschkamp 7, 46414 Rhede (im Folgenden der „Hersteller") übernimmt für die Produkte HOMEPILOT (im Folgenden zusammen das „Produkt“) die im Folgenden näher beschriebene Garantie zu den hier geregelten Bedingungen.

1. Dauer der Garantie / Geltungsbereich / Garantiefall / Garantiebedingungen

a. Die Garantie umfasst das Produkt ohne Batterie und Zubehör.

b. Sie gilt für 2 Jahre, beginnend mit dem Belegdatum im Kaufnachweis (Rechnung, Kassenbeleg).

c. Es liegt ein Garantiefall vor, wenn trotz Erfüllung der hier dargelegten Garantiebedingungen ein Mangel des Produkts vorliegt, der nicht unter den Garantieausschluss gemäß Ziffer 3 fällt.

d. Im Garantiefall werden die in Ziffer 4 genannten Garantieleistungen erbracht.

e. Der Kaufbeleg / Kassenbon, aus dem sich der Erwerb des Produktes ergibt, ist vorzulegen, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können.

f. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muß der Kunde das betreffende Produkt auf eigene Kosten und Gefahr in der Originalverpackung oder andernfalls in einer ähnlichen Verpackung an den Hersteller schicken.

g. Im Falle eines Austauschs des Produkts bleibt das Anfangsdatum der Garantie das Kaufdatum des ursprünglichen Produkts.

2. Gesetzliche Gewährleistung / Produkthaftung

Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln nicht eingeschränkt. Die Wahrnehmung dieser gesetzlichen Rechte ist für den Kunden unentgeltlich. Daher bleiben von der vorliegenden Garantie etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer des Produktes und auch etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz auch gegenüber dem Hersteller unberührt.

3. Ausschluss der Garantie

a. Mit Ausnahme unserer gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen ergeben sich aus der Gewährleistung in keinem Fall Schadensersatzansprüche.

b. In folgenden Fällen greift die Garantie nicht:

• fehlerhafter Einbau oder Installation des Produktes,
• Nichtbeachtung der Einbau- und Bedienungsanleitung,
• Nichtbeachtung für das Produkt geltende Sicherheitsvorkehrungen,
• unsachgemäße Handhabung oder Beanspruchung des Produktes,
• normale Abnutzung,
• äußere Einwirkungen wie Stöße, Schläge oder Witterung,
• Reparaturen und Abänderungen von dritten, nicht autorisierten Servicepartnern,
• Verwendung ungeeigneter Zubehörteile,
• Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung und
• Eigenmächtiges oder gewaltsames Öffnen der Geräte,
• Schäden durch unzulässige Überspannungen (z.B. Blitzeinschlag) und
• Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen und sonstige Funkstörungen
• es sei denn, der Mangel an dem Produkt wurde dadurch nicht verursacht.

4. Garantieleistungen

Liegt ein Garantiefall nach Ziffer 1 vor und werden die dortigen Bedingungen eingehalten, ohne dass ein Ausschlussgrund nach Ziffer 3 greift, so erbringt der Hersteller folgende Garantieleistungen, nach eigenem Ermessen und nach Prüfung des Beschwerdegegenstandes:

a. Kostenlose Überprüfung, Reparatur oder Austausch für das eingesandte Produkt.

b. Sofern das Produkt zum Zeitpunkt der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, liefert der Hersteller im Rahmen des Austausches nach Ziffer 4.1 ein gleichwertiges Produkt.

c. Ein Austauschprodukt kann auch ein generalüberholtes Produkt sein.

5. Schlussbestimmung

Das anwendbare Recht ist das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.

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