Garantieerklärung
Die Schönberger GmbH & Co.KG gewährt Ihnen als Verbraucher beim Kauf eines Produktes in der Bundesrepublik Deutschland 2-10 Jahre (Die produktspezifische Garantiezeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung), beginnend mit dem Rechnungsdatum, Garantie. Unberührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, also die Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie der Schadensersatz (§ 437 BGB).
Die Garantie umfasst dabei ausschließlich solche Sachmängel, die auf Fehler des Materials oder der Produktion zurückzuführen sind.
Im Falle eines Garantieanspruchs senden Sie bitte das Produkt mit dem Rechnungsbeleg an die Schönberger GmbH & Co. KG Rolladenfabrik, Werk 1, Seniweg 3, 82538 Geretsried zurück. Bitte teilen Sie uns dabei mit, welcher Mangel oder Fehler vorliegt und wann dieser auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Wir werden das Produkt im Falle des Vorliegens eines Materials- oder Herstellungsfehlers entweder reparieren oder, sollte dies nicht möglich sein, Ersatz liefern.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine unsachgemäße Handhabung des Produkts zurückzuführen sind. Ebenso ist der Verschleiß eines Produkts nicht von der Garantie umfasst. Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche unternommen wurden oder die nicht mehr im zusammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen der Garantie behandelt werden.
